Honorar
Meine Vergütung bemisst sich nach dem Zeitaufwand, der Komplexität der Sache und dem notwendigen Spezialwissen.
In entsprechend gelagerten Fragestellungen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Ausnahmsweise muss in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (Mindesthonorar ) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden.
Dies wird zu Beginn der Zusammenarbeit besprochen.
Rechtschutzversicherungen erstatten Stundenhonorare regelmäßig nicht.
Mit der Mandatierung wird eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen.
